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Verkaufsbedingungen

Haftung 1.1. Sundo ist nicht verantwortlich für Vandalismus oder unvorhergesehene Umstände außerhalb ihrer Kontrolle. Lieferung und Risiko 2.1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern nicht anders vereinbart. Das Risiko geht bei Lieferung auf den Käufer über. 2.2. Sundo verpflichtet sich, das Lieferdatum als Zieltermin einzuhalten. Aufgrund unvorhergesehener Umstände kann das Lieferdatum jedoch angepasst werden. Garantie 3.1. Sundo garantiert, dass die Waren den Spezifikationen entsprechen. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet werden. Geistiges Eigentum 4.1. Die geistigen Eigentumsrechte verbleiben beim ursprünglichen Eigentümer. Vertraulichkeit 5.1. Beide Parteien halten vertrauliche Informationen geheim und teilen diese nicht ohne schriftliche Genehmigung. Höhere Gewalt 6.1. Sundo haftet nicht für Verzögerungen aufgrund von Naturkatastrophen, Kriegen, Pandemien oder anderen unvorhergesehenen Umständen. Änderungen des Vertrags 7.1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, um eine qualitativ hochwertige Ausführung zu gewährleisten, wird Sundo die Änderungen dem Kunden zur Annahme über ein Angebot vorlegen. 7.2. Wenn der Kunde während der Ausführung des Vertrags eine Änderung vornehmen möchte, wird Sundo die Folgen dieser Änderung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Planung, Preis, Bestände usw.) dem Kunden zur Annahme über ein Angebot vorlegen. Preis 8.1. Die Preise sind im Angebot angegeben und in Euro, gemäß den beigefügten Spezifikationen pro Teilenummer, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Wenn der Kunde eine Änderung an den Spezifikationen von Sundo vornimmt, kann Sundo den Preis überarbeiten. 8.2. Sundo ist nicht verpflichtet, einen Vertrag zu einem Preis auszuführen, der offensichtlich auf einem Tipp- oder Schreibfehler beruht. 8.3. Vereinbarte Preise basieren auf den Kostenfaktoren, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten. Sundo behält sich das Recht vor, dem Kunden eine verhältnismäßige Preiserhöhung in Rechnung zu stellen, falls die Preise ihrer Lieferanten steigen, eine Indexierung erfolgt oder sich andere preisbestimmende Faktoren ändern. 8.4. Die von Sundo angegebenen Preise sind ohne Umsatzsteuer und andere staatliche Abgaben und basieren auf Lieferung ab Werk gemäß den Incoterms, die zum Zeitpunkt des Angebots/der Offerte gelten. Transportkosten werden separat in Rechnung gestellt. 8.5. Mehrarbeit wird separat in Rechnung gestellt. 8.6. Bei einem Bestellwert von weniger als 250 Euro behält sich Sundo das Recht vor, 50 Euro Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. Zahlungsbedingungen 9.1. Rechnungen sind bar per Überweisung auf das Konto von Sundo zahlbar, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. 9.2. Wenn Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden, wird Ihnen eine erste kostenlose Erinnerung zugesandt. Wenn Sie weiterhin nicht innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist zahlen, wie auf der ersten Erinnerung angegeben, werden Ihnen Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sowie eine Pauschalentschädigung wie folgt berechnet: 9.2.1. 20 Euro, wenn der ausstehende Betrag weniger als oder gleich 150 Euro beträgt; 9.2.2. 30 Euro plus 10 % des geschuldeten Betrags auf dem Abschnitt zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der ausstehende Betrag zwischen 150,01 und 500 Euro liegt; 9.2.3. 65 Euro plus 5 % des geschuldeten Betrags auf dem Abschnitt über 500 Euro mit einem Maximum von 2000 Euro, wenn der ausstehende Betrag mehr als 500 Euro beträgt. Die Mahnkosten für jede zusätzliche Erinnerung betragen 7,50 Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt des Versands geltenden Portokosten. 9.3. Wenn Sundo aufgrund der Nichtzahlung des Kunden gezwungen ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlung zu erwirken, trägt der Kunde die damit verbundenen außergerichtlichen Kosten. Die außergerichtlichen Kosten werden auf fünfzehn (15) Prozent des Rechnungsbetrags festgesetzt, mit einem Minimum von 150 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen. 9.4. Alle Zahlungen müssen ohne Abzug oder Verrechnung in der von Sundo bestimmten Weise erfolgen. Einwände gegen den Rechnungsbetrag setzen die Zahlungspflicht nicht aus. 9.5. Sundo hat das Recht, die Ausführung des Vertrags oder eines neuen Vertrags mit diesem Kunden auszusetzen, bis die vollständige Zahlung der bereits fälligen Rechnungen eingegangen ist. 9.6. Sundo behält sich das Recht vor, auch nach teilweiser Lieferung von Waren oder Dienstleistungen vom Kunden finanzielle Sicherheiten und Garantien zu verlangen. Fehlen diese, ist Sundo berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Verpflichtungen zu erfüllen. 9.7. Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Pfändung des Kunden oder wenn der Kunde anderweitig die freie Verwaltung oder Verfügungsbefugnis über sein Vermögen verliert, sind die Forderungen von Sundo gegenüber dem Kunden sofort fällig. 9.8. Die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags wird zuerst auf die Kosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme angerechnet, unabhängig davon, ob der Kunde bei der Zahlung andere Anweisungen gibt. Sonstige Bestimmungen 10.1. Die Nichtigkeit und/oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs-/Lieferbedingungen berührt nicht die Rechtsgültigkeit der übrigen nicht nichtigen oder anfechtbaren Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs-/Lieferbedingungen. Die Parteien werden dann konsultieren, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die die nichtigen oder angefochtenen Bestimmungen ersetzt, wobei, soweit möglich, der Zweck und die Tragweite der ursprünglichen Bestimmung berücksichtigt werden. 10.2. Sundo behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Verkaufs-/Lieferbedingungen einseitig zu ändern. Die neueste Version ist immer auf der Website von Sundo angegeben. Die Parteien sind nicht berechtigt, außer mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der anderen Partei, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen. Anwendbares Recht 11.1. Alle Verträge unterliegen belgischem Recht. Etwaige Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Kortrijk vorgelegt.